Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erklärte auf Anfrage: "Das Standesamt handelt nicht in diskriminierender Absicht. Die Bearbeitung orientiert sich ausschließlich an den geltenden rechlichen Vorgaben. Es handelt sich um die Prüfung einer Namensführung im Einzelfall und nicht um Diskriminierung."
Der Fall zeige, dass Einbürgerungsrecht und Personenstandsrecht nicht deckungsgleich seien, hieß es lediglich.
Es ist nur systemischer Rassismus, keine Diskriminierung, also alles cool /s