this post was submitted on 12 Jul 2023
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Tatsächlich könnte das Eigentum auf den Käufer übergegangen sein:
Jetzt frage ich mich allerdings, wie das beim Kauf eines Autos ohne gefälschte Papiere möglich sein soll, im guten Glauben darüber zu sein.
Natürlich hat der eigentliche Eigentümer Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, aber ich gehe stark davon aus, dass der untergetaucht ist.
Wobei ich mich dann wieder Frage, wer 33.000 € für ein 70.000 € Auto in Bar bezahlt und sich denkt "ja mei passt scho".
Ohne rechtliche Grundlage, rein aus Gerechtigkeitsempfinden heraus, meine ich es sollte (im Sinne von Soll- vs. Ist-Zustand) so sein, dass der Vermieter das Fahrzeug zurückbekommen müsste und der Käufer Schadensersatzansprüche gegen den Unterschläger haben müsste.
Letztlich sind sowohl Vermieter als auch Käufer auf den Betrüger reingefallen. Von daher finde ich nicht, dass der eine schützenswerter als der andere ist.
Ich kann deine Meinung verstehen, teile diese aber nicht. Als Vermieter kannst du nicht jeden Kunden für einen Kriminellen halten, so wird das nix mit dem Geschäft.
Als Käufer von Gebrauchtwagen hingegen sollte man immer mit dem Schlimmsten rechnen müssen. Gutgläubig ist ja leicht gesagt sonst.