this post was submitted on 06 Dec 2023
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Ja. Hoffentlich legt Sony keine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundes~~verfassungs~~gerichtshof ein.
Kleine Notiz am Rande: Sony kann vor den Bundesgerichtshof ziehen. Das ist ein anderes Gericht als das Bundesverfassungsgericht.
Der Bundesgerichtshof ist die oberste Instanz der Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte, die sich mit Zivil- und Strafrecht beschäftigen.
Das Bundesverfassungsgericht überwacht, wie der Name vermuten lässt, die Einhaltung der Verfassung. Überprüft also ob Gesetze oder andere staatliche Maßnahmen verfassungskonform sind.
Ich bin kein Anwalt, aber spontan sehe ich keine Möglichkeit wie Sony damit irgendwie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen könnte.
Der BGH könnte zu dem Schluss kommen, das die bestehenden Gesetze hinsichtlich der Einhaltung der Verfassung überprüft werden müssten, weil dahingehend Zweifel bestehen. Allerdings entscheidet das BVerfG nicht in der Sache, sondern allgemein und die Entscheidung des BGH müsste dann nochmal neu gemacht werden.
Okay, das stimmt natürlich, dass das so seinen Weg zum BVerfG findet, klingt aber schon ziemlich unwahrscheinlich 😅
Im Artikel stand es richtig, mir persönlich war aber auch der Unterschied nicht klar.
Danke für die Korrektur, da hat mein Textverständnis wohl den Abflug gemacht.