this post was submitted on 15 Aug 2023
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DACH - jetzt auf feddit.org

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founded 1 year ago
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cross-posted from: https://feddit.de/post/2562157

Der Entwurf sieht vor, dass Balkon-Photovoltaikanlagen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Bisher ist es so: Wer ein Balkonkraftwerk installieren will, muss das beim Netzbetreiber anmelden. Außerdem braucht es bis jetzt einen sogenannten Zweirichtungszähler. Beides soll wegfallen.

Künftig soll man das Balkonkraftwerk nur noch in einer Datenbank eintragen. Übergangsweise können auch die alten nicht-digitalen Stromzähler weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Bisher darf jeder mit einer kleinen Solaranlage 600 Watt Strom produzieren - diese Grenze soll angehoben werden auf bis zu maximal 800 Watt.

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[–] Don_alForno@feddit.de 14 points 1 year ago (2 children)

Weiß jemand, ob auch ein "Recht auf Balkonkraftwerk" analog zu Wallboxen mit dabei ist? Das fände ich nämlich am allerwichtigsten, Vermieter, WEGen und Hausverwaltung sind da doch oft die größere Hürde.

[–] marv99@feddit.de 2 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Schau doch mal bitte in den Entwurf. Dort wird kurz & knapp zusammengefasst, was alles geplant ist. Ich konnte jetzt kein “Recht auf Balkonkraftwerk” ableiten, aber vielleicht findest Du etwas passendes?

[–] marv99@feddit.de 2 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Ein Update von https://feddit.de/post/3383520 bzw. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/balkonkraftwerke-100.html vom 13.09.2023:

Die Bundesregierung will die Installation von sogenannten Balkonkraftwerken erleichtern und hat dafür Änderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Damit sollen Menschen ohne ein eigenes Haus künftig leichter eine kleine Solaranlage auf dem Balkon ihrer Wohnung anbringen können.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können. Bislang gehören zu diesem Katalog der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.