this post was submitted on 21 Jun 2023
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Das ist bei Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) der Fall, nicht aber bei eingetragenen Vereinen.
Der Vorstand kann dort zwar auch haften, aber nur in grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Fällen. Normalerweise haftet der Verein, beschränkt auf das Vereinsvermögen.
Genaueres -> Anwalt (der ich nicht bin) fragen oder Gesetze lesen.
D.h. in Deutschland ist ein Verein so wie eine GmbH, nur ohne den ganzen Kosten- und Verwaltungsaufwand? Sehr praktisch.
Hier in Österreich haftet der Vorstand für alles mit dem Privatvermögen.