this post was submitted on 21 Jun 2023
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In dem Kontext ist “geschäftsmäßige” Anbieter laut Rechtssprechung aber alles, was über eine persönliche Seite hinausgeht und zur Meinungsbildung geeignet ist. Das sind Ursulas Rezepteblog, Uwes Oldtimerhomepage und ganz ganz sicher auf feddit.de. Ein einfacher Hinweis für Spenden an die Betreiber (die sich aktuell aber gegen Spenden wehren) würde es dann eindeutig geschäftlich machen.
Zu klären wäre auch, ob die Seite dadurch "geschäftsmäßig" wird, wenn User hier kommerzielle Links posten.
https://www.e-recht24.de/impressum/13095-impressum-fuer-die-private-homepage.html
Werbung, insb. Affiliate-Links etc. sind ausdrücklich nicht erwünscht.
Eine Diskussion/ der Austausch über Produkte sollte aber möglich sein.
Woher hast Du das? Im Link ist es nicht.
https://kanzlei-herfurtner.de/impressumspflicht/
Es lässt sich im Zweifelsfall immer fachsimpeln, ob eine Seite ein Impressum braucht, oder ob es nicht ganz genau auf die Definition passt. Im Zweifelsfall würde ich ein Impressum drin haben. Wenn mich jemand abmahnen möchte, kann ein Anwalt die Daten sowieso einfach bekommen und wegen eines fehlenden Impressums möchte ich keinen Rechtsstreit.
Auf der anderen Seite habe ich schon ein paar Seiten mit meinem Impressum und privater Adresse, deswegen bin ich da vielleicht auch einfach abgebrühter.
Danke. Das ist dann schon interessanter. Ich würde zwar immer noch behaupten, dass für Lemmy keines nötig ist (journalistisch-redaktionell wäre ein Übertreibung), aber ja, deinen Ansatz verstehe ich. Allerdings kann ich auch verstehen, wenn Menschen nicht wollen, dass ihre Adresse öffentlich einsehbar ist (Melderegister ist zwar technisch gesehen öffenltich, aber nervig einzusehen).