this post was submitted on 03 Aug 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
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Also erstmal. Du führst hier eine Metrik ein um Kriminalität in Gruppen zu schätzen, die nicht genau diese misst sondern etwas anderes und du behauptest das eine würde sich aus dem anderen ableiten lassen. Eigentlich ist es deine Aufgabe zu zeigen, dass das in irgendeiner Weise akkurat ist. Aber sure hier sind ein paar Beispiele warum deine Metrik der Tatverdächtigen nicht ohne weiteres auf die echte Kriminalitätsrate schließen lässt:
Die Statistik sagt halt nichts zu dem Thema aus. Und hier wollte auch niemand Anekdoten austauschen. Ich will nur darauf hinweisen dass deine Statistik in der Diskussion um Kriminalitätsraten nichts zu suchen hat.
Das tut sie eben nicht. Die Statistik ist fundamental nicht anwendbar als Maß für Kriminalitätsraten. die Begründung ist nicht die der BPB sonder von dem BKA selber. Aus der selben Statistik von 2009.
Öhm bei dem Gedankensprung musst du mir nochmal helfen. Erst willst du einen Vorschlag zu einer besseren Statistik und dann fühlst du dich als würde ich dir den Mund verbieten wollen wenn ich einen liefere?
Man darf diese Statistik gerne benutzen. In Kontexten in denen sie etwas aussagt. Zum Beispiel wenn man untersucht wie oft die Polizei mit welcher Menschengruppe zu tun hat, bzw anders rum welche Gruppen verstärkt von der Polizei belästigt werden.
Es geht gar nicht so sehr darum, dass die Aussage der Statistik mir nicht gefällt. Ich würde es für möglich halten, dass auch in einer Statistik in der die echte Kriminalitätsrate aufgezeigt wird Menschen mit Migrationshintergrund überrepräsentiert wären. Über die Gründe warum das so wäre ließe sich auch viel und trefflich streiten. Deine Statistik gibt diese Aussage aber einfach nicht her. Und solange es diese Daten nicht gibt, ist jede Diskussion darum nur auf Gefühlen von beiden Seiten begründet.
[0] https://www.researchgate.net/publication/261926718_Die_Ethnie_des_Taters_als_ein_Pradiktor_fur_das_Anzeigeverhalten_von_Opfern_und_Zeugen_Die_private_Strafanzeige_als_Form_der_Konfliktregulierung**___**