this post was submitted on 22 Sep 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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§140 StGB stellt das Belohnen von Straftaten oder die Billigung von Straftaten auf eine Art und Weise, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören, unter Strafe. Allerdings nicht aller Straftaten. Kindeswohlgefährdung heißt kein Paragraph im StGB, es geben aber den § 171, „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“.
Mal ganz abgesehen davon, dass §140 sowieso nur in Betracht käme, wenn die belohnte oder gebilligte Straftat begangen oder die Verwirklichung zumindest versucht worden sein müsste (und das bedeutet vor einem Gericht erwiesen), taucht §171 StGB nicht in den Paragraphen auf, deren Belohnung oder Billigung strafbar wäre.
Also argumentiert man lieber gegen eine Formulierung als gegen das was passiert? Interessant. Egal, da du dir die Thematik nicht mal angeschaut hast, muss ich auch nicht mit dir argumentieren, das ist ja wie mit einem flacherdler zu reden, völlig sinnlos.
Dir wurde jetzt mehrfach dargelegt, warum die Person, deren Video du teilst, kritisch zu betrachten und nicht vertrauenswürdig ist, fährst aber fort, ihre Talking Points zu reproduzieren. Du beschuldigt andere einer Straftat, ohne zu wissen, was diese Straftat eigentlich darstellt und wie sie verwirklicht wird. Dir wurde ebenfalls gesagt, dass das in Videotitel angeprangerte verhalten nicht per se problematisch ist, was in Kombination mit dem Wissen darüber, wer das Video produziert hat, dazu führt das man kein Interesse an dem Video hat. Und jetzt setzt ausgerechnet du andere Menschen mit Flacherdlern gleich. Kann man sich nicht ausdenken.
Und die erde ist eine Scheibe, ja ja.
Du kannst ja nicht einmal inhaltlich auf irgendwas eingehen.
Und bill gates hat microchips in die Impfungen gepackt!!!