this post was submitted on 13 Jun 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Stimmt und wichtig zu sagen. Aber ~~Körperverletzung ist kein Antragsdelikt~~. Nötigung auch nicht. Insofern wäre das hier nur für die Beleidigungen relevant.
§ 230, Abs. 1, Satz 1 StGB:
Edit: Aber richtig ist, dass Nötigung ein Offizialdelikt ist, das auch ohne Antrag verfolgt werden muss.
Verdammt, du hast Recht. Danke für die Korrektur. Normalerweise steht das immer im selben Paragraphen...